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§1 Allgemeines-Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen
des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen und dem Besteller zwecks Ausführung
des Vertrages getroffen werden, sind dem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§2 Angebot
1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
§3 Preise- Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Rechnungsbetrag, brutto enthalten.
3. Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50% der
vereinbarten Auftragssumme geltend zu machen. Wenn wir von diesem Recht Gebrauch
machen, ist der entsprechende Betrag 14 Tage vor Veranstaltungstermin zur Zahlung
fällig.
4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt,
uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs keine oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§4 Lieferzeit
1. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertagsverletzung voraus.
2. Die Einhaltung usnerer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der gelieferten Gegenstände in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§5 Absage einer Veranstaltung
Wenn der Besteller bis 1 Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin die
Veranstaltung absagt, reduziert sich die vereinbarte Auftragssumme auf 50 %.
Wird die Veranstaltung zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin abgesagt, reduziert
sich die vereinbarte Auftragssumme auf 80%. Bei Absage am Veranstaltungstermin
selbst ist keine Reduzierung der Auftragssumme möglich. Die oben genannten
Beträge werden mit der Absage durch den Besteller fällig.
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§6 Gefahrübergang
Mit Übergabe der Lebensmittel an den Besteller übernehmen wir für
den Zustand der Lebensmittel keine Verantwortung mehr.
§7 Mängelgewährleistung
1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe
der Auftragssumme.
2. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht
in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen
hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger
Weise die Mangelbeseitigung /Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Minderung der Auftragssumme zu verlangen.
3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers-gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers.
4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; doch die Ersatzpflicht
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
§8 Haftung des Bestellers
Der Besteller hat Beschädigung an unseren Dekorationen und sonstigen
Gegenständen die während der Veranstaltung entstanden sind und Verluste,
im vollen Umfang auszugleichen.
§9 Hausordnung
Findet die Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten statt, so gilt die
dort ausgehängte Hausordnung. Diese erkennt der Besteller durch den Abschluß des
Vertrages an. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sind wir berechtigt,
die Veranstaltung zu beenden.
§10 Gerichtsstand-Erfüllungsort
1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtstand-
wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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